Beglaubigte Übersetzungen Russisch – Deutsch I Deutsch – Russisch I Ukrainisch – Deutsch I Deutsch – Ukrainisch
Urkundenübersetzerin im Landkreis Mayen Koblenz
Sie brauchen eine sogenannte „beglaubigte” Übersetzung aus dem Russischen oder Ukrainischen ins Deutsche bzw. eine Urkundenübersetzung aus dem Deutschen ins Ukrainische oder Russische, um sie bei Behörden und Ämtern vorzulegen?
Bei einer beglaubigten Übersetzung handelt es sich um die Bezeichnung für eine Übersetzung eines fremdsprachigen Dokuments ins Deutsche, die von einem bevollmächtigten Übersetzer mit Unterschrift und Stempel als eine solche bestätigt wird.
Beglaubigte Übersetzungen werden in Deutschland in der Regel dann gebraucht, wenn die Original-Dokumente bei Behörden, Gerichten oder Bildungseinrichtungen vorgelegt werden müssen.
Mögliche Dokumente, die eine beglaubigte Übersetzung notwendig machen
- Ausweispapiere
- Bescheinigungen
- Diplome
- Führerschein
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Atteste
- Zeugnisse
- Adoptionsunterlagen usw.
Von der Präsidentin des Oberlandesgerichts Koblenz wurde ich dazu ermächtigt, beglaubigte Übersetzungen vorzunehmen.
Zusammen mit der Übersetzung Ihrer Originale sowie beglaubigter Abschriften, Fotokopien oder Dokumente im digitalen Format (wenn Zustellung per E-Mail) erhalten Sie von mir eine Bestätigung mit Rundstempel und Unterschrift, die Sie dann zusammen mit dem Original-Papier bei Ämtern oder Behörden vorlegen können.
Meine Übersetzungen fertige ich auf einem Sicherheitspapier mit Kopierschutz an.
Sie erhalten Ihre Übersetzung
- zügig
- immer nach direktem Kontakt mit mir (und nicht mit einem Vermittler) für die Einholung eines Angebots bzw. für eventuelle Rückfragen wegen zusätzlicher Angaben
- in wortgetreuer Wiedergabe
- mit Anwendung der Transliteration-Normen DIN 1460 bei der Übersetzung Ukrainisch <> Deutsch und ISO 9:1995 bei der Übersetzung Russisch <> Deutsch
- richtig und akkurat formatiert
- angefertigt auf einem Dokumentenpapier
- mit Rundstempel und Unterschrift
- in einem verstärktem Briefumschlag
Anfrage, Angebot und Lieferung
1. Anruf/ E-Mail – Wonach ich Sie fragen kann:
- Welche Urkunde muss übersetzt werden?
- Wie groß ist der Umfang?
- Für welche Behörde?
- Muss meine Unterschrift und Stempel noch zusätzlich mit einer Apostille versehen werden (z. B. für das ukrainische Konsulat beim Austritt aus der ukrainischen Staatsbürgerschaft)
2. Angebot
Wenn Ihnen mein kostenlos erstelltes Angebot zusagt, übergeben Sie mir Ihr Dokument auf einem der unten genannten Wege. Ich erstelle die beglaubigte Übersetzung inklusive Unterschrift und Stempel innerhalb von wenigen Tagen. Eventuelle Portokosten per Einschreiben, Sicherheitspapier und Briefumschlag sind im Preis für die Übersetzung inbegriffen.
3. Übergabe des Dokuments
per E-Mail:
- Dokument einscannen
- an kontakt@v-kaiser.de übersenden
- Auf dem Beglaubigungsvermerk wird hingewiesen, dass mir eine Fotokopie vorgelegt wurde. Die Fotokopie hefte ich an meine Übersetzung (diese legen Sie dann mit dem Original bei der Behörde vor, damit der zuständige Sachbearbeiter das Original mit der Fotokopie und der Übersetzung vergleichen kann).
- Versand der Übersetzung per Einschreiben in einem verstärkten Briefumschlag. Portokosten sind im Preis für die Übersetzung inbegriffen.
per Post:
- Original bzw. beglaubigte Abschrift per Einschreiben an mich persönlich senden: zu Händen Viktoria Kaiser , Wiesenstraße 13, 56653 Wehr
- Auf dem Beglaubigungsvermerk wird darauf hingewiesen, dass mir das Original bzw. eine beglaubigte Abschrift vorgelegt wurde. Vom Original mache ich eine Kopie, die ich an meine Übersetzung hefte (diese legen Sie dann mit dem Original bei der Behörde vor, damit der zuständige Sachbearbeiter das Original mit der Kopie und der Übersetzung vergleichen kann).
- Versand der Übersetzung per Einschreiben in einem verstärkten Briefumschlag. Portokosten sind im Preis für die Übersetzung inbegriffen.
im Büro in Andernach oder in Wehr
- Einen Termin vereinbaren (auch außerhalb der Geschäftszeiten und an Feiertagen)
- Das Original bzw. eine beglaubigte Abschrift mitbringen
- Ich mache Kopien davon
- Auf dem Beglaubigungsvermerk wird hingewiesen, dass mir das Original bzw. eine beglaubigte Abschrift vorgelegt wurde. Die Kopie, werde ich dann an meine Übersetzung heften (diese legen Sie dann mit dem Original bei der Behörde vor, damit der zuständige Sachbearbeiter das Original mit der Kopie und der Übersetzung vergleichen kann).
- Versand der Übersetzung mit Ihrem Original per Einschreiben in einem verstärkten Briefumschlag. Portokosten sind im Preis für die Übersetzung inbegriffen (oder Abholung).